Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels (Entschließung 203)

Zusammenfassung

Der Bericht legt den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel dar, der Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit umfasst und bis 2008 umgesetzt werden soll.
einfache Mehrheit XXIII 27.11.2007
Bericht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Eine interministerielle Task Force wurde eingerichtet, um die Bekämpfung des Menschenhandels zu koordinieren.
  • Der Nationale Aktionsplan (NAP) soll bis Ende 2008 umgesetzt werden und umfasst Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie internationale Zusammenarbeit.

Eingebracht von

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