Zusammenfassung
Der Bericht prüft, ob das teilweise Aufheben der Anonymität bei öffentlichen Wettbewerben nach dem BVergG 2006 negative Folgen hatte. Aus 15 Rückmeldungen ergab sich keine nachweisbare Schädigung; einige positive Bewertungen wurden verzeichnet.einfache Mehrheit XXIII 04.07.2007
Bericht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Das BVergG erlaubt, die Anonymität bis zur Endentscheidung zu wahren, aber für einen notwendigen Dialog zwischen Preisgericht und Bewerbern vorübergehend aufzuheben.
- Die Bundesregierung forderte nach einem Jahr seit Inkrafttreten des BVergG alle relevanten Stellen – Auftraggeber, Auftragnehmer und Interessensvertretungen – zur Stellungnahme zu möglichen negativen Folgen auf.
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