Einheitlicher Anlagen‑ und Parteienbegriff – Analyse und Handlungsempfehlungen

Zusammenfassung

Die Expertengruppe prüfte die Einführung eines einheitlichen Anlagen‑ und Parteienbegriffs. Sie kam zu dem Ergebnis, dass ein einheitlicher Begriff praktisch nicht machbar ist, aber zahlreiche organisatorische Verbesserungen (bessere Ausbildung, Informationsbroschüren, Anlagensprechtage, Sachverständigen‑Pools) die Verfahren deutlich effizienter machen können.
einfache Mehrheit XXIII 27.09.2007
Bericht
Handel
Industrie
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ein einheitlicher Anlagenbegriff ist wegen der sehr unterschiedlichen Schutzzwecke in den einzelnen Gesetzen kaum umsetzbar.
  • Der aktuelle gesetzliche Rahmen (z. B. § 5 GewO) erlaubt vereinfachte Verfahren, die jedoch häufig zu fehlender Rechtssicherheit führen.

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