Absenkung der Meldeschwelle (§ 91 BörseG) und Reform des Übernahmerechts

Zusammenfassung

Der Bericht des Finanz‑ und Justizministeriums schlägt vor, die Meldeschwelle für Aktienbeteiligungen nach § 91 BörseG zu senken und das Übernahmerecht zu verbessern, basierend auf einer Nationalrats‑Entschließung vom 29. März 2007.
einfache Mehrheit XXIII 29.11.2007
Bericht
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Meldeschwelle für Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen soll von bisher 5 % auf 3 % gesenkt werden, um die Markttransparenz zu erhöhen und gleichzeitig kleinere Aktionäre zu entlasten.
  • Die Meldepflichten sollen künftig einheitlich für alle börsennotierten Unternehmen gelten, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

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