Zusammenfassung
Der Bericht des Finanz‑ und Justizministeriums schlägt vor, die Meldeschwelle für Aktienbeteiligungen nach § 91 BörseG zu senken und das Übernahmerecht zu verbessern, basierend auf einer Nationalrats‑Entschließung vom 29. März 2007.einfache Mehrheit XXIII 29.11.2007
Bericht
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Meldeschwelle für Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen soll von bisher 5 % auf 3 % gesenkt werden, um die Markttransparenz zu erhöhen und gleichzeitig kleinere Aktionäre zu entlasten.
- Die Meldepflichten sollen künftig einheitlich für alle börsennotierten Unternehmen gelten, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.