Zusammenfassung
Der Antrag fordert, den Maßnahmenvollzug zu reformieren, indem psychisch kranke Straftäter stärker ins Gesundheitssystem integriert und klare rechtliche Grundlagen geschaffen werden.einfache Mehrheit XXIV 01.07.2010
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Personen, die nach § 21 Abs 1 StGB als „geistig abnorm“ eingestuft werden, sollen in geschlossenen forensischen Abteilungen von Krankenhäusern untergebracht und medizinisch behandelt werden.
- Der Strafrahmen für Einweisungen nach § 21 Abs 2 StGB soll auf drei Jahre angehoben werden, um eine konsequentere Therapie während der Haftzeit zu ermöglichen.
Eingebracht von
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