Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung einen Mindestwirkungsgrad von 58 % für neue fossile Kraftwerke festlegt, um den Neubau und die Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken zu verhindern. Zusätzlich soll Österreich bei der EU‑Revision der Emissionshandelsrichtlinie strengere nationale CO₂‑Grenzwerte fordern und seine Sperrminorität in Aufsichtsräten nutzen, um kohlebetriebene Projekte zu blockieren.einfache Mehrheit XXIV 23.02.2011
Entschließung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Ein gesetzlicher Mindestwirkungsgrad von 58 % für neue fossile Kraftwerke wird festgelegt, wodurch Kohlekraftwerke nicht mehr genehmigungsfähig sind.
- Österreich soll bei der EU‑Revision der Emissionshandelsrichtlinie darauf drängen, dass nationale Regelungen zur CO₂‑Reduktion von Kraftwerken zulässig bleiben.
Eingebracht von
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