Anpassung der Pauschalierungsgrenze für Land‑ und Forstwirte

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Grenze für die Vollpauschalierung von Land‑ und Forstwirten von 65 500 € auf 130 000 € zu erhöhen, weil die aktuelle Teilpauschalierung höhere Beratungskosten verursacht.
einfache Mehrheit XXIV 21.04.2010
Entschließung
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Bisher gilt: Betriebe bis zu einem Einheitswert von 65 500 € werden mit einem Pauschalsatz von 39 % des Einheitswertes besteuert (Vollpauschalierung).
  • Betriebe mit einem Einheitswert zwischen 65 500 € und 150 000 € müssen derzeit eine Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung führen (Teilpauschalierung), was höhere Beratungskosten verursacht.

Eingebracht von

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