Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Kosten für das Internat am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung in Wien anteilig nach tatsächlicher Nutzung berechnet werden dürfen. Die aktuelle Verordnung verbietet dies, obwohl die Volksanwaltschaft die Praxis als ungerecht kritisiert.einfache Mehrheit XXIV 13.10.2011
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert eine gesetzliche Anpassung, damit Internatsgebühren anteilig nach tatsächlicher Nutzung berechnet werden können.
- Die aktuelle Verordnung des Bundesministeriums lässt keine Aliquotierung zu und begründet dies mit den Fixkosten der Einrichtung.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.