Bundesrahmengesetz zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen mit Behinderung in der Beschäftigungstherapie
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Bundesrahmengesetz, das Menschen mit Behinderung in der Beschäftigungstherapie sozialversicherungsrechtlich absichert und damit bundesweit einheitliche Bedingungen schafft.einfache Mehrheit XXIV 25.06.2013
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Ziel des Antrags ist die Schaffung eines Bundesrahmengesetzes, das Menschen mit Behinderung in der Beschäftigungstherapie sozialversicherungsrechtlich absichert.
- Derzeit erhalten Betroffene nur ein Taschengeld und haben kein versichertes Beschäftigungsverhältnis, was zu Ungleichheiten zwischen den Bundesländern führt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.