Flexiblere Berechnung des Heimbeitrags bei Teilzeit‑Internatsbesuch

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass der Heimbeitrag für Internatsbesuche proportional zur tatsächlichen Nutzung berechnet wird, um Familien mit behinderten Kindern finanziell zu entlasten. Er fordert das Bundesministerium auf, die aktuelle Verordnung zu ändern und eine bedarfsorientierte Aliquotierung zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXIV 20.05.2010
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Verordnung lässt keine anteilige Berechnung des Heimbeitrags zu, sodass Eltern den vollen Betrag zahlen müssen, auch wenn das Internat nur tageweise genutzt wird.
  • Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (z. B. taubstumm) sind besonders von dieser Regelung betroffen, weil sie das Internat nur teilweise nutzen können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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