Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass der Heimbeitrag für Internatsbesuche proportional zur tatsächlichen Nutzung berechnet wird, um Familien mit behinderten Kindern finanziell zu entlasten. Er fordert das Bundesministerium auf, die aktuelle Verordnung zu ändern und eine bedarfsorientierte Aliquotierung zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXIV 20.05.2010
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Die aktuelle Verordnung lässt keine anteilige Berechnung des Heimbeitrags zu, sodass Eltern den vollen Betrag zahlen müssen, auch wenn das Internat nur tageweise genutzt wird.
- Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (z. B. taubstumm) sind besonders von dieser Regelung betroffen, weil sie das Internat nur teilweise nutzen können.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.