Ausweitung der Pflegeförderung und Rechtsanspruch für Betreuungspflege
abgestimmt am 08.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die finanzielle Förderung von Betreuungsleistungen nicht nur ab Pflegestufe 3, sondern bereits für niedrigere Stufen nach einer Bedarfsprüfung bereitzustellen. Zusätzlich soll ein Rechtsanspruch für Pflegebedürftige geschaffen, Ungleichbehandlungen zwischen selbständigen und unselbständigen Betreuern beseitigt und ein Amtshaftungsanspruch bei falscher Arbeitnehmer‑Einstufung gewährt werden.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die finanzielle Förderung soll nicht nur ab Pflegestufe 3, sondern bereits für alle niedrigeren Stufen nach einer individuellen Bedarfsprüfung bereitgestellt werden.
Der Antragsteller der Förderung soll mit einem klaren Rechtsanspruch ausgestattet werden, sodass die Leistungen rechtlich gesichert sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.