Schutz von AnrainerInnen vor Lärmbelästigung durch Gastgewerbe

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass bei der Genehmigung von Gastgewerbebetrieben das mögliche Lärm‑Risiko durch Gäste vor dem Betrieb berücksichtigt wird und die Bundesregierung bis 31.10.2010 einen Gesetzesentwurf zur Ergänzung von § 74 Abs. 3 der Gewerbeordnung vorlegt.
einfache Mehrheit XXIV 09.05.2012
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • In innerstädtischen Gebieten entstehen häufig Konflikte zwischen GastgewerbebetreiberInnen und AnrainerInnen wegen Lärmbelästigungen, die von Gästen vor dem Betriebsgelände ausgehen.
  • Die aktuelle Gewerbeordnung erlaubt zwar eine Vorverlegung der Sperrstunden bei wiederholten Beschwerden, das Verfahren ist jedoch oft langwierig und führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnqualität.

Eingebracht von

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