Frist für die jährliche Vorlage des Sicherheitsberichts bis September

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung den Jahresbericht über die innere Sicherheit jedes Jahr bis spätestens September dem National‑ und Bundesrat vorlegt, um eine zeitnahe parlamentarische Behandlung zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXIV 13.04.2011
Entschließung
direkt gewählte Kammer
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Bis 2005 wurde der Sicherheitsbericht regelmäßig zwischen Juni und Oktober übermittelt.
  • Ab 2006 kam es zu erheblichen Verzögerungen: 2006 erst im Januar 2008, 2007 im Februar 2009 und 2008 im November 2009.

Eingebracht von

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