Aufhebung der Zwangszugehörigkeit gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften zu Dachverbänden

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften nicht mehr zwingend einem überregionalen Revisionsverband angehören müssen, sondern freiwillig die Prüfung durch den Rechnungshof in Anspruch nehmen können.
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2010
Entschließung
Baupolitik
Wohnungspolitik
Haushaltskontrolle
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Derzeit müssen gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften zwingend einem überregionalen Revisionsverband angehören.
  • Die Zwangszugehörigkeit wird als ineffizient und potenziell konfliktbehaftet angesehen, weil Personen in beiden Organisationen gleichzeitig tätig sein können.

Eingebracht von

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