Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags für Beamtenpensionen bis zur ASVG‑Höchstpension

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Beamtenpensionen bis zur Höhe der ASVGHöchstpension keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr zahlen müssen, weil dieser Beitrag als ungerecht und belastend für niedrige Pensionen sowie deren Hinterbliebene gilt.
einfache Mehrheit XXIV 27.11.2012
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Pensionssicherungsbeitrag belastet besonders niedrige Beamtenpensionen und deren Hinterbliebene.
  • Seit 1993 wird der Beitrag unterschiedlich hoch erhoben (zwischen 3 % und 15 %).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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