Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Beamtenpensionen bis zur Höhe der ASVG‑Höchstpension keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr zahlen müssen, weil dieser Beitrag als ungerecht und belastend für niedrige Pensionen sowie deren Hinterbliebene gilt.einfache Mehrheit XXIV 27.11.2012
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Pensionssicherungsbeitrag belastet besonders niedrige Beamtenpensionen und deren Hinterbliebene.
- Seit 1993 wird der Beitrag unterschiedlich hoch erhoben (zwischen 3 % und 15 %).
Eingebracht von
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