Besteuerung von Rücklagen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften über 10 % der Bilanzsumme

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Rücklagen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften, die mehr als 10 % ihrer Bilanzsumme betragen, mit Kapitalertragssteuer zu besteuern. Die Einnahmen sollen dem Bundeszuschuss zur Wohnbauförderung zugeführt werden, um sicherzustellen, dass Steuerbefreiungen nur bei tatsächlicher Mietsenkung gelten.
einfache Mehrheit XXIV 25.08.2010
Entschließung
Steuerwesen
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Rücklagen von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften, die mehr als 10 % der Bilanzsumme betragen, sollen besteuert werden.
  • Die Besteuerung erfolgt nach dem jeweils geltenden Satz der Kapitalertragssteuer.

Eingebracht von

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