Anpassung der Schwellenwerte für die gewerbsmäßige Abgabe überschüssiger Elektrizität

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, die Schwelle für die gewerbsmäßige Abgabe überschüssiger Strom von 20 kW bzw. 10 % auf 50 kW bzw. 50 % zu erhöhen, um moderne dezentrale Erzeugungsanlagen zu fördern.
einfache Mehrheit XXIV 25.08.2010
Entschließung
Handel
Industrie
Elektrizitätsindustrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Schwellenwert für den Anschlusswert wird von 20 kW auf 50 kW angehoben.
  • Der zulässige Prozentsatz der Gesamtleistung wird von 10 % auf 50 % erhöht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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