Fristhemmung in Umweltverfahren während der Ferienzeit

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass in umweltrelevanten Genehmigungsverfahren während der Sommer‑ und Weihnachtsferien keine Fristen für Einwendungen, Stellungnahmen oder Berufungen ablaufen dürfen, um die Teilhabe von Bürgerinnen zu sichern.
einfache Mehrheit XXIV 05.05.2011
Entschließung
Umwelt
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag kritisiert, dass die aktuelle Ausnahmeregelung (§ 44 a Abs. 3 AVG) nur für Großverfahren gilt und nicht alle umweltrelevanten Genehmigungsverfahren abdeckt.
  • Er fordert eine generelle Fristhemmung in den Ferienzeiten (15. Juli – 25. August und 24. Dezember – 6. Januar), sodass Fristen für Einwendungen, Stellungnahmen, Berufungen und Beschwerden nicht ablaufen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.