Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass in umweltrelevanten Genehmigungsverfahren während der Sommer‑ und Weihnachtsferien keine Fristen für Einwendungen, Stellungnahmen oder Berufungen ablaufen dürfen, um die Teilhabe von Bürgerinnen zu sichern.einfache Mehrheit XXIV 05.05.2011
Entschließung
Umwelt
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der Antrag kritisiert, dass die aktuelle Ausnahmeregelung (§ 44 a Abs. 3 AVG) nur für Großverfahren gilt und nicht alle umweltrelevanten Genehmigungsverfahren abdeckt.
- Er fordert eine generelle Fristhemmung in den Ferienzeiten (15. Juli – 25. August und 24. Dezember – 6. Januar), sodass Fristen für Einwendungen, Stellungnahmen, Berufungen und Beschwerden nicht ablaufen.
Eingebracht von
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