Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein flächendeckendes Verbot der Haltung von Riesenschlangen und Giftschlangen in Österreich, mit Ausnahmen für Zoos und Forschungseinrichtungen, sowie Übergangsfristen für bereits gehaltene Tiere.einfache Mehrheit XXIV 19.10.2011
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die aktuelle Tierhaltungsverordnung schließt Riesenschlangen und Giftschlangen nicht ein, obwohl es vermehrt zu Entweichungen aus privaten Haltungen kommt.
- Ausgenommen von einem Verbot bleiben Zoos mit einer Bewilligung nach § 26 Abs. 1 Tierschutzgesetz sowie wissenschaftliche Einrichtungen, die ihre Haltung nach § 25 Abs. 1 melden.
Eingebracht von
Reden
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