Senkung des Grenzwerts für gentechnische Verunreinigung auf 0,1 %

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung den zulässigen Grenzwert für gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln von 0,9 % auf maximal 0,1 % senkt, um konventionelle und ökologische Landwirtschaft besser zu schützen.
einfache Mehrheit XXIV 22.09.2010
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die EU‑Kommission hat einen Legislativvorschlag vorgelegt, der strengere Kontaminationsgrenzen für GVOs ermöglichen soll.
  • Der aktuelle österreichische Grenzwert liegt bei 0,9 % – der Antrag will ihn auf 0,1 % senken.

Eingebracht von

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