Leistbares Wohnen: Abschaffung von Auslaufannuitäten & verpflichtende Eigentumsoption

Zusammenfassung

Der Antrag will, dass nach der Tilgung aller Kredite keine Auslaufannuitäten mehr von Mietern gemeinnütziger Wohnbauträger verlangt werden und dass den Mietern zehn Jahre nach Bauabschluss ein verpflichtendes Kaufrecht eingeräumt wird.
einfache Mehrheit XXIV 04.11.2010
Entschließung
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Nach der vollständigen Tilgung aller Fremdmittel dürfen gemeinnützige Wohnbauträger keine Auslaufannuitäten mehr von den Bewohnern verlangen.
  • Zehn Jahre nach Fertigstellung eines gemeinnützigen Wohnprojekts erhalten die Bewohner ein gesetzlich verpflichtendes Recht, die Wohnung zu kaufen (Eigentumsoption).

Eingebracht von

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