Rezeptgebührenbefreiung für Pflegeheimbewohner*innen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass alle Bewohner*innen von Pflegeheimen von der Rezeptgebühr befreit werden, wenn ihr Taschengeld nicht mehr als 20 % ihrer Nettopension beträgt oder sie die Heimkosten vollständig aus ihrem Einkommen tragen.
einfache Mehrheit XXIV 18.04.2012
Entschließung
Sozialpolitik
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Derzeit sind nur Personen mit einer Ausgleichs‑ oder Ergänzungszulage bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von der Rezeptgebühr befreit; Pflegeheimbewohner*innen fallen nicht automatisch darunter.
  • Pflegeheimbewohner*innen werden in zwei Gruppen unterschieden: Selbstzahler*innen und solche, die Sozialhilfe‑Zuschüsse erhalten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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