Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, eine Bundesqualitätsrichtlinie zu erlassen, die einheitliche Standards für nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen festlegt. Ziel ist, Patient*innen besser zu schützen, klare Ausbildungsanforderungen zu definieren und verpflichtende Aufklärungs‑ sowie Dokumentationspflichten einzuführen.einfache Mehrheit XXIV 06.07.2012
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung einheitlicher fachlicher Standards für nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen, um die Patientensicherheit zu erhöhen.
- Festlegung von Mindestausbildungsstandards für Ärzt*innen, abgestimmt auf die Komplexität und das Risiko des jeweiligen Eingriffs.
Eingebracht von
Reden
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