Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Aufhebung der §§ 57, 58 und 70 GWG, die Enteignungen für neue Erdgasleitungen ermöglichen. Ziel ist, dass künftig nur freiwillige Wegerechte genutzt werden und die Entscheidung über das öffentliche Interesse nicht mehr von Gasunternehmen getroffen wird.einfache Mehrheit XXIV 23.03.2011
Entschließung
Energie
Schwerpunkte
- Derzeit entscheidet ein Gasunternehmen (der Regelzonenführer) darüber, ob neue Erdgasleitungen im öffentlichen Interesse liegen.
- Die langfristige Planung, die das öffentliche Interesse definiert, wird vom Regelzonenführer erstellt – ein Interessenkonflikt, weil das Unternehmen selbst von neuen Leitungen profitiert.
Eingebracht von
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