Entschließungsantrag zur Abschaffung von Enteignungsbestimmungen im Gaswirtschaftsgesetz

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Aufhebung der §§ 57, 58 und 70 GWG, die Enteignungen für neue Erdgasleitungen ermöglichen. Ziel ist, dass künftig nur freiwillige Wegerechte genutzt werden und die Entscheidung über das öffentliche Interesse nicht mehr von Gasunternehmen getroffen wird.
einfache Mehrheit XXIV 23.03.2011
Entschließung
Energie

Schwerpunkte

  • Derzeit entscheidet ein Gasunternehmen (der Regelzonenführer) darüber, ob neue Erdgasleitungen im öffentlichen Interesse liegen.
  • Die langfristige Planung, die das öffentliche Interesse definiert, wird vom Regelzonenführer erstellt – ein Interessenkonflikt, weil das Unternehmen selbst von neuen Leitungen profitiert.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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