Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine jährliche Förderobergrenze von 50 000 € für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Ausschließung von Industrie‑ und Handelsfirmen aus dem Agrarbudget, um die Mittel gerechter zu verteilen.einfache Mehrheit XXIV 15.05.2013
Entschließung
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Einführung einer jährlichen Förderobergrenze von 50 000 € pro land‑ und forstwirtschaftlichem Betrieb aus dem EU‑ und österreichischen Agrarbudget.
- Förderungen sollen ausschließlich an aktive Bauern gezahlt werden; Industrie‑, Handelsfirmen und öffentliche Körperschaften erhalten keine Agrarförderungen.
Eingebracht von
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