Einführung einer Förderobergrenze von 50 000 € für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine jährliche Förderobergrenze von 50 000 € für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Ausschließung von Industrie‑ und Handelsfirmen aus dem Agrarbudget, um die Mittel gerechter zu verteilen.
einfache Mehrheit XXIV 15.05.2013
Entschließung
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Einführung einer jährlichen Förderobergrenze von 50 000 € pro land‑ und forstwirtschaftlichem Betrieb aus dem EU‑ und österreichischen Agrarbudget.
  • Förderungen sollen ausschließlich an aktive Bauern gezahlt werden; Industrie‑, Handelsfirmen und öffentliche Körperschaften erhalten keine Agrarförderungen.

Eingebracht von

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