Verpflichtende Beratung und 3‑tägige Bedenkzeit vor Schwangerschaftsabbruch

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt eine verpflichtende ärztliche Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch sowie eine dreitägige Bedenkzeit, wobei die beratende Ärztin nicht die durchführende Ärztin sein darf.
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass jede Frau vor einem Schwangerschaftsabbruch zwingend eine ärztliche Beratung in Anspruch nehmen muss.
  • Zwischen der verpflichtenden Beratung und dem eigentlichen Eingriff soll eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.

Eingebracht von

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