Reform der Briefwahl – Schutz des Wahlgeheimnisses und mehr Transparenz
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine umfassende Reform der österreichischen Briefwahl, um Wahlgeheimnis und Transparenz zu stärken. Vorgeschlagen werden u. a. die Vorverlegung von Fristen, die Einführung einer vorzeitigen Stimmabgabe vor der Wahlbehörde und strengere Kontrollen bei Beantragung und Rücksendung von Wahlkarten.
einfache MehrheitXXIV16.06.2011
Entschließung
Wahl
Schwerpunkte
Der Wortlaut von Art 26 Abs 6 B‑V‑G soll geändert werden, sodass Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben können, wenn sie den Grund angeben und per eidesstattlicher Erklärung bestätigen, dass die Stimmabgabe persönlich, geheim und rechtzeitig erfolgt ist.
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Stimmabgabe vor der Wahlbehörde soll eingeführt werden, analog zu den Regelungen in § 70 der steirischen Gemeindewahlordnung und § 68 der steirischen Landtagswahlordnung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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