Einführung eines Verursacherprinzips für Polizeiekostentragung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verursacherprinzip für Polizeikosten, sodass bei vorsätzlichen Gewalttaten und unter Alkoholeinfluss die Kosten nicht mehr vom Staat, sondern von den Tätern getragen werden sollen.
einfache Mehrheit XXIV 13.03.2013
Entschließung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass das Bundesministerium für Inneres einen Gesetzentwurf vorlegt, der eine Kostentragungspflicht für Polizeieinsätze nach dem Verursacherprinzip einführt, insbesondere bei vorsätzlich begangenen Gewalttaten und unter Alkoholeinfluss.
  • Derzeit werden die Kosten solcher Einsätze vom Staat getragen; der Antrag will das Prinzip ändern, um Steuerzahler zu entlasten.

Eingebracht von

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