Gesetzliche Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte bis 2014

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass bis 2014 mindestens 40 % Frauen in den Aufsichtsräten österreichischer Unternehmen vertreten sein müssen. Bei Nichteinhaltung sollen strenge Sanktionen, bis hin zum Verlust der Börsenzulassung, drohen.
einfache Mehrheit XXIV 21.11.2012
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung

Schwerpunkte

  • Einführung einer verbindlichen Quote von mindestens 40 % Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter und staatsnaher Unternehmen bis zum 1. Januar 2014.
  • Bei Nichteinhaltung der Quote sollen strenge Sanktionen gelten, bis hin zum Verlust der Börsenzulassung des Unternehmens.

Eingebracht von

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