Sprachvoraussetzung für Gewerbeanmeldung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Gewerbetreibende mindestens eine Amtssprache eines EU‑Mitgliedstaates beherrschen müssen, um einen Gewerbeschein zu erhalten, um Kommunikation und Qualität im Binnenmarkt zu verbessern.
einfache Mehrheit XXIV 27.11.2012
Entschließung
Handel
Industrie
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Gewerbetreibende mindestens eine Amtssprache eines EU‑Mitgliedstaates beherrschen müssen, um einen Gewerbeschein zu erhalten.
  • Ziel ist die Verbesserung der Kommunikation und Koordination im europäischen Binnenmarkt durch einheitliche Sprachkenntnisse.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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