Ausdehnung der Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr für Absolvent*innen des freiwilligen ökologischen Jahres

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass junge Menschen, die ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren, ihre Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr erhalten – analog zu den bereits bestehenden Ausnahmen für das freiwillige soziale Jahr (FSJ). Damit soll eine Benachteiligung von FÖJ‑Teilnehmer*innen gegenüber FSJ‑Absolvent*innen behoben werden.
einfache Mehrheit XXIV 24.03.2011
Entschließung
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Familienbeihilfe endet für Studierende mit dem 24. Lebensjahr; der Antrag will diese Grenze auf das 25. Lebensjahr anheben, wenn ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolviert wurde.
  • Im FLAG‑Gesetz von 1967 gibt es bereits eine Ausnahmeregelung (§2 Abs. 1 lit. k) für das freiwillige soziale Jahr (FSJ), die als Vorbild für das FÖJ dienen soll.

Eingebracht von

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