Ausdehnung der Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr für Absolvent*innen des freiwilligen ökologischen Jahres
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass junge Menschen, die ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren, ihre Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr erhalten – analog zu den bereits bestehenden Ausnahmen für das freiwillige soziale Jahr (FSJ). Damit soll eine Benachteiligung von FÖJ‑Teilnehmer*innen gegenüber FSJ‑Absolvent*innen behoben werden.einfache Mehrheit XXIV 24.03.2011
Entschließung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Die aktuelle Familienbeihilfe endet für Studierende mit dem 24. Lebensjahr; der Antrag will diese Grenze auf das 25. Lebensjahr anheben, wenn ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolviert wurde.
- Im FLAG‑Gesetz von 1967 gibt es bereits eine Ausnahmeregelung (§2 Abs. 1 lit. k) für das freiwillige soziale Jahr (FSJ), die als Vorbild für das FÖJ dienen soll.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.