Ablehnung der Mitwirkung der Bundespolizei beim steirischen Bettelverbot

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ihre Zustimmung zu einer steirischen Gesetzesnovelle zu verweigern, die die Bundespolizei in die Vollziehung des Bettelverbots einbeziehen würde. Er argumentiert, dass dies angesichts von Personalknappheit und der umstrittenen Natur des Verbots unverantwortlich sei.
einfache Mehrheit XXIV 01.03.2011
Entschließung
Gliedstaat
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Novelle definiert die Strafbarkeit von Betteln neu und schafft damit eine neue Rechtsgrundlage für das Bettelverbot.
  • § 5 verpflichtet Organe der Bundespolizei, bei der Vollziehung des Bettelverbots präventive Maßnahmen, Verwaltungsstrafverfahren und den Einsatz von Zwangsmitteln zu unterstützen.

Eingebracht von

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