Wiedereingliederung staatlicher Unternehmen in das Korruptionsstrafrecht
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass leitende Angestellte von staatsnahen Unternehmen wieder dem österreichischen Korruptionsstrafrecht unterstellt werden, damit insbesondere die Annahme von Geschenken sanktioniert wird.
einfache MehrheitXXIV27.06.2012
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Antrag definiert den Begriff des Amtsträgers nach § 74 Abs. 4a lit. d StGB und nennt als Beispiele Unternehmen wie die Bundesbeschaffung GmbH, die Bundesimmobiliengesellschaft mbH oder das Bundesrechenzentrum.
Unternehmen der Daseinsvorsorge (z. B. ORF, Post, ÖBB) sind von dieser Definition ausgenommen, weil sie nicht überwiegend Leistungen für die Verwaltung anderer Rechtsträger erbringen.
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