Strafbarkeit von Anfüttern – Novelle des Korruptionsstrafrechts
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass das Schenken an Amtsträger („Anfüttern“) künftig unabhängig vom Zusammenhang mit einem konkreten Amtsgeschäft strafbar gemacht wird. Die Bundesministerin für Justiz soll bis spätestens 31.05.2011 einen Gesetzentwurf vorlegen.
einfache MehrheitXXIV27.06.2012
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Der aktuelle Rechtsrahmen erlaubt das Anfüttern, solange kein konkretes Amtsgeschäft in Aussicht gestellt wird.
Der Antrag verlangt, dass Anfüttern künftig unabhängig vom Zusammenhang mit einem Amtshandeln strafbar gemacht wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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