Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine gesetzliche Obergrenze von maximal zwei befruchteten Eizellen pro IVF‑Behandlung (in Ausnahmefällen höchstens drei) sowie verpflichtende Dokumentation von Schwangerschafts‑ und Geburtrate.einfache Mehrheit XXIV 31.03.2011
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung einer gesetzlichen Obergrenze von maximal zwei befruchteten Eizellen pro IVF‑Behandlung, in Ausnahmefällen höchstens drei.
- Verpflichtende Erhebung von Daten zur Baby‑Take‑Home‑Rate sowie zum Anteil von Ein‑ und Mehrlingsgeburten.
Eingebracht von
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