Obergrenze für Embryonen bei IVF

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine gesetzliche Obergrenze von maximal zwei befruchteten Eizellen pro IVF‑Behandlung (in Ausnahmefällen höchstens drei) sowie verpflichtende Dokumentation von Schwangerschafts‑ und Geburtrate.
einfache Mehrheit XXIV 31.03.2011
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Einführung einer gesetzlichen Obergrenze von maximal zwei befruchteten Eizellen pro IVF‑Behandlung, in Ausnahmefällen höchstens drei.
  • Verpflichtende Erhebung von Daten zur Baby‑Take‑Home‑Rate sowie zum Anteil von Ein‑ und Mehrlingsgeburten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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