Erhöhung der Strafe bei Missbrauch von Behinderten‑Ausweisen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Strafe für den Missbrauch von Behinderten‑Ausweisen nach § 29b StVO erhöht wird, weil die aktuelle Verwaltungsstrafe von 220 € zu niedrig sei.
einfache Mehrheit XXIV 06.10.2011
Entschließung
Ausweis
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Missbrauch von Behinderten‑Ausweisen wird als schwere Missachtung der Rechte von Menschen mit Behinderung bezeichnet.
  • Die derzeitige Verwaltungsstrafe von 220 € wird als zu niedrig bewertet.

Eingebracht von

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