Systematische Erfassung von Entscheidungen zum Gleichbehandlungsgesetz
abgestimmt am 23.05.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung – konkret die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst – auf, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, in der die Verpflichtung zur systematischen Erfassung aller Entscheidungen zum Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben ist. Ziel ist, fehlende Daten zu schließen und Doppelverfahren zwischen Gleichbehandlungskommission und Gerichten zu vermeiden.
einfache MehrheitXXIV23.05.2013
Entschließung
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Derzeit gibt es keine zentrale Erfassung aller Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgesetz getroffen wurden.
Fehlende Daten führen zu Doppelgleisigkeiten zwischen der Gleichbehandlungskommission und den Gerichten, weil beide unabhängig voneinander angerufen werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.