Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass Neukunden mindestens vier Wochen vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über kürzlich erfolgte Tariferhöhungen informiert werden, um überraschende Preissteigerungen zu verhindern.einfache Mehrheit XXIV 29.04.2011
Entschließung
Preis
Schwerpunkte
- Kund*innen sollen mindestens vier Wochen vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über kürzlich erfolgte Tariferhöhungen informiert werden.
- Die Information muss klar und verständlich sein, damit Verbraucher*innen die Preisentwicklung nachvollziehen können.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.