Informationspflicht bei Tarifänderungen für Neukunden

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass Neukunden mindestens vier Wochen vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über kürzlich erfolgte Tariferhöhungen informiert werden, um überraschende Preissteigerungen zu verhindern.
einfache Mehrheit XXIV 29.04.2011
Entschließung
Preis

Schwerpunkte

  • Kund*innen sollen mindestens vier Wochen vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über kürzlich erfolgte Tariferhöhungen informiert werden.
  • Die Information muss klar und verständlich sein, damit Verbraucher*innen die Preisentwicklung nachvollziehen können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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