Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein generelles Verbot der Beschäftigung von Freigängern – also Häftlingen mit Tagesausgängen – in Gerichten, weil deren Zugang zu sensiblen Bereichen Sicherheitsrisiken birgt.einfache Mehrheit XXIV 13.03.2012
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Aktuell sind rund 50 Freigänger in österreichischen Gerichten beschäftigt.
- Freigänger erhalten Zugang zu sensiblen Bereichen und Akten, ohne dass das Strafvollzugsgesetz eine Bewachung vorsieht.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.