Verbot von Freigängern in Gerichten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein generelles Verbot der Beschäftigung von Freigängern – also Häftlingen mit Tagesausgängen – in Gerichten, weil deren Zugang zu sensiblen Bereichen Sicherheitsrisiken birgt.
einfache Mehrheit XXIV 13.03.2012
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Aktuell sind rund 50 Freigänger in österreichischen Gerichten beschäftigt.
  • Freigänger erhalten Zugang zu sensiblen Bereichen und Akten, ohne dass das Strafvollzugsgesetz eine Bewachung vorsieht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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