Verbindliche Verankerung des Vier‑Augen‑Prinzips im Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, das „Vier‑Augen‑Prinzip“ – die verpflichtende Beteiligung von mindestens zwei Fachpersonen bei der Gefährdungsabklärung – im neuen Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz verbindlich zu verankern, um die Qualitätssicherung in der Jugendwohlfahrt zu stärken.
einfache Mehrheit XXIV 05.03.2013
Entschließung
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Das Vier‑Augen‑Prinzip soll im Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz verbindlich verankert werden, damit jede Gefährdungsabklärung von mindestens zwei Fachpersonen geprüft wird.
  • Die Fallzahlen in der Jugendwohlfahrt steigen, während personelle und finanzielle Ressourcen nicht ausreichend ausgebaut wurden.

Eingebracht von

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