Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Volksanwaltschaft künftig auch ausgegliederte staatliche Rechtsträger kontrollieren darf, um bestehende Lücken im Rechtsschutz und in der Aufsicht zu schließen.einfache Mehrheit XXIV 22.11.2011
Entschließung
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Die aktuelle Zuständigkeit der Volksanwaltschaft ist auf hoheitliche Verwaltung beschränkt, wodurch ausgegliederte Aufgabenbereiche nicht mehr kontrolliert werden können.
- Der Rechnungshof hat bereits Kompetenzen, die über reine Finanzkontrolle hinausgehen; die Volksanwaltschaft soll analog dazu befugt werden.
Eingebracht von
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