Berichtspflicht für das Monitoring der FTI‑Strategie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung im Jahresbericht an den Nationalrat sämtliche Monitoring‑Berichte des FTE‑Rates zur Umsetzung der FTI‑Strategie einbindet, basierend auf § 17b (3) FTFG.
einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Der Nationalrat soll beschließen, dass die Bundesregierung alle Monitoring‑Berichte des FTE‑Rates zur Umsetzung der FTI‑Strategie in den jährlichen Bericht an den Nationalrat aufnehmen muss.
  • Die rechtliche Grundlage für die Berichtspflicht ist § 17b (3) des Forschungs‑ und Technologieförderungsgesetzes (FTFG).

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