Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Polizeibeamte auch außerhalb ihres Dienstes bei Eigentumsdelikten jeden Wertes einschreiten dürfen, ohne wegen Amtsmissbrauchs bestraft zu werden.einfache Mehrheit XXIV 24.11.2011
Entschließung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Derzeit erlaubt die Richtlinienverordnung nur das Einschreiten von Polizeibeamten außerhalb des Dienstes, wenn der Schadenwert über € 36.337 liegt.
- Die aktuelle Wertgrenze basiert auf einer Orientierung an den §§ 169 ff StGB, die für Vermögensdelikte mit höherem Schadenwert gelten.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.