Ausweitung des Polizeieinschreitens bei Eigentumsdelikten unter €36.337

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Polizeibeamte auch außerhalb ihres Dienstes bei Eigentumsdelikten jeden Wertes einschreiten dürfen, ohne wegen Amtsmissbrauchs bestraft zu werden.
einfache Mehrheit XXIV 24.11.2011
Entschließung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Derzeit erlaubt die Richtlinienverordnung nur das Einschreiten von Polizeibeamten außerhalb des Dienstes, wenn der Schadenwert über € 36.337 liegt.
  • Die aktuelle Wertgrenze basiert auf einer Orientierung an den §§ 169 ff StGB, die für Vermögensdelikte mit höherem Schadenwert gelten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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