Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Reduzierung der hohen Zwangsstrafen des Firmenbuchgerichts bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen, weil die derzeitigen Strafen unverhältnismäßig sind.einfache Mehrheit XXIV 07.07.2011
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Aktuell werden Zwangsstrafen von mindestens 700 € pro Geschäftsführer automatisch verhängt, ohne vorherige Mahnung.
- Die Strafen können bei mehreren Geschäftsführern schnell mehrere tausend Euro erreichen und werden zudem in der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.