Reduzierung überhöhter Zwangsstrafen beim Firmenbuchgericht

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Reduzierung der hohen Zwangsstrafen des Firmenbuchgerichts bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen, weil die derzeitigen Strafen unverhältnismäßig sind.
einfache Mehrheit XXIV 07.07.2011
Entschließung
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Aktuell werden Zwangsstrafen von mindestens 700 € pro Geschäftsführer automatisch verhängt, ohne vorherige Mahnung.
  • Die Strafen können bei mehreren Geschäftsführern schnell mehrere tausend Euro erreichen und werden zudem in der Wiener Zeitung veröffentlicht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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