Einheitliche Entlassungsstatbestände für Arbeiter*innen und Angestellte
abgestimmt am 15.06.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf, die unterschiedlichen Kündigungsregeln für Arbeiter*innen und Angestellte zu prüfen und einen Gesetzesvorschlag für einheitliche Regelungen zu erstellen.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
Unterschiedliche Entlassungsstatbestände für Arbeiter*innen und Angestellte bestehen weiterhin, wobei die Regelungen für Angestellte in § 27 AngG und für Arbeiter*innen in § 82 GewO (1859) festgeschrieben sind.
Der Antrag fordert den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf, die bestehenden Regelungen zu prüfen und einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der einheitliche Entlassungsstatbestände für beide Gruppen schafft.
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