Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Aufhebung der Begrenzung des Schulbesuchs nach der 8. Schulstufe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, um ihnen einen vollständigen Pflichtschulabschluss zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Das aktuelle Recht auf integrative Schulbildung endet nach der 8. Schulstufe, sodass Kinder mit Behinderung danach nicht mehr regulär am Pflichtschulunterricht teilnehmen können.
- Für Härtefälle gibt es derzeit die Möglichkeit, dass betroffene Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der Schulbehörde bis zu zwei Jahre länger eine Sonderschule besuchen dürfen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.