Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert Novellen zum Medizinischen Masseur‑ und Heilmasseurgesetz sowie zur Gewerbeordnung, um einen existenzsichernden Berechtigungsumfang für MasseurInnen zu gewährleisten. Er will klare Regeln, wann ein Patient als krank gilt, erfahrene Masseure gleichstellen, die Qualifikationsnachweise verschärfen und Heilmasseuren Personal einstellen erlauben.einfache Mehrheit XXIV 09.05.2012
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Klare Definition, wann ein Patient als „krank“ oder „gesund“ gilt, um den Berechtigungsumfang von gewerblichen Masseuren eindeutig zu bestimmen.
- MasseurInnen mit mindestens sechs Jahren Therapieerfahrung bis Ende 2003 sollen ohne Aufschulungsmaßnahme zum Heilmasseur gleichgestellt werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.