Erleichterung der thermischen Sanierung kommunaler Nicht‑Wohnbauten durch Erweiterung des WGG

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Novelle des Bau‑ und Wohnungs­gesetzes, damit gemeinnützige Bauvereinigungen die thermische Sanierung von kommunalen Nicht‑Wohnbauten übernehmen können. Ziel ist es, durch ein neues Energie‑Contracting‑Modell die Sanierungsrate zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen.
einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Energie
Baupolitik
Wohnungspolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Der Antrag will das WGG dahingehend ändern, dass gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) künftig die thermische Sanierung von kommunalen Nicht‑Wohnbauten durchführen dürfen.
  • Ein neu konzipiertes Energie‑Contracting‑Modell soll technische Sanierungsleistungen mit Finanz‑ und Garantiedienstleistungen kombinieren, sodass Kommunen über Einsparungen, Eigenmittel und Kapitalmarktinstrumente die Sanierung finanzieren können.

Eingebracht von

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