Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das in allen Bundesgremien ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sicherstellt – maximal 60 % pro Geschlecht – und dafür die Doppelbenennung (jeweils eine Frau und ein Mann) für jede Position vorschreibt. Bei Nichteinhaltung sollen Sanktionen folgen, und alle zwei Jahre ist ein Gremienbericht an das Parlament zu übermitteln.einfache Mehrheit XXIV 14.12.2011
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
öffentlicher Dienst
Öffentlicher Sektor
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- In allen Bundesgremien darf nicht mehr als 60 % der Sitze dem gleichen Geschlecht zugeordnet sein.
- Jede vorschlagsberechtigte Stelle muss für jede Position sowohl eine geeignete Frau als auch einen geeigneten Mann benennen (Prinzip der Doppelbenennung).
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.