Geschlechterquote von max. 60 % in Bundesgremien

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das in allen Bundesgremien ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sicherstellt – maximal 60 % pro Geschlecht – und dafür die Doppelbenennung (jeweils eine Frau und ein Mann) für jede Position vorschreibt. Bei Nichteinhaltung sollen Sanktionen folgen, und alle zwei Jahre ist ein Gremienbericht an das Parlament zu übermitteln.
einfache Mehrheit XXIV 14.12.2011
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
öffentlicher Dienst
Öffentlicher Sektor
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • In allen Bundesgremien darf nicht mehr als 60 % der Sitze dem gleichen Geschlecht zugeordnet sein.
  • Jede vorschlagsberechtigte Stelle muss für jede Position sowohl eine geeignete Frau als auch einen geeigneten Mann benennen (Prinzip der Doppelbenennung).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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