Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer von Gewalt in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, mit Ländern und Trägern konfessioneller Heime Verhandlungen zu führen, um einen Entschädigungsfonds für Opfer von sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen einzurichten. Die Zuständigkeit soll dem Justizausschuss zugewiesen werden.
einfache Mehrheit XXIV 22.11.2011
Entschließung
Opferhilfe

Schwerpunkte

  • Ziel ist die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer von sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt in staatlichen und kirchlichen Heimen.
  • Die Bundesregierung soll Verhandlungen mit den Ländern sowie Trägern konfessioneller Einrichtungen aufnehmen, um den Fonds zu realisieren.

Eingebracht von

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